Sperrmüll- und Elektrogeräteentsorgung Abholung kostenpflichtig seit 2021
Die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten ist seit dem 01.01.2021 für Privathaushalte kostenpflichtig.
Hinweise:
- Es können nur ordnungsgemäß ausgefüllte Formulare bearbeitet werden.
- Bitte beachten: was gehört zum Sperrmüll und was gehört nicht zum Sperrmüll
- Stellen Sie die Gegenstände getrennt voneinander hin.
- Stellen Sie bitte nur so viel Sperrmüll (Volumen) an die Straße, wie Sie tatsächlich beantragt haben, da sonst der gesamte Sperrmüll nicht abgefahren werden kann.
- Stellen Sie den Sperrmüll auch erst am Vorabend an die Straße.
Ansicht einer 5 cbm Sperrmüllabfuhr hier.
Kostenpflichtige Sperrmüllanträge:
1. Normal-Abfuhr (klicken Sie hier) bis 5 cbm 35,00€
Normal-Abfuhr - nach Zahlungseingang - der Abholungtermin wird Ihnen innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt
Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie die Rechnung per E-Mail.
Nachdem der fällige Betrag überwiesen worden ist, wird Ihnen der genaue Abfuhrtag innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt.
2. Sofort-Abfuhr (klicken Sie hier) bis 5 cbm 95,00€
Sofort-Abfuhr - nach Zahlungseingang - der Abholungtermin wird Ihnen innerhalb von 5 Werktagen mitgeteilt
Rücknahmepflicht von Elektrogeräten
Hinweis:
Tausch- und Verschenkbörse Landkreis Leer
Wenn Sie Gegenstände haben, die Sie nicht mehr benötigen und verschenken oder tauschen möchten, weil sie zu schade für den Abfall sind, dann haben Sie in der Tausch- u. Verschenkbörse dazu Gelegenheit. Sie können Ihre Angebote oder Gesuche direkt selbst eintragen (Veröffentlichung am nächsten Werktag für die Dauer von 4 Wochen) und auch selbst wieder löschen. Nicht alles muss zum Sperrmüll.
Änderungen zum ElektroGesetz
Open Scope-Geräte:
Ein beleuchteter Spiegelschrank, höhenverstellbarer Schreibtisch, elektr. Fernsehsessel oder auch Schuhe mit Leuchtdioden: Diese Geräte sind vom Letztbesitzer nach dem Elektrogesetz zu entsorgen.
Passive Geräte:
Neuerdings (ab dem 1.5.2019) gehören auch Geräte zum Anwendungsbereich des ElektroG, die Ströme lediglich durchleiten. Dazu gehören: Steckdosen, Antennen, Stecker, Adapter, Schalter und Kabel mit Streckverbindungen aber keine Kabel als Meterware.
Hinweis zum Datenschutz:
Wenn Sie uns per Onlineformular den Sperrmüllantrag zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Antragsformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Siehe auch unsere Datenschutzerklärung für die Elektrogeräte- und Sperrmüllabfuhr
Die Anforderungskarten für die Sperrmüllabfuhr erhalten Sie
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bei den Banken und Geldinstituten
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bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
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beim Abfallwirtschaftsbetrieb
Elektrokleingeräte wie z.B. Fön, Wasserkocher oder Rasierer sowie Elektrogroßgeräte können Sie beim Entsorgungszentrum in Breinermoor, den Wertstoffhöfen und beim Abfallwirtschaftsbetrieb in Leer kostenlos entsorgen.
In die Einwurföffnung der hier aufgestellten Sammelbehälter ( 28 cm x 18 cm) passen nur kleine Elektrogeräte.