Hilfsnavigation
Quickmenu
Dachmarke VKU       Servicehotline des Abfallwirtschaftbetriebes Landkreis Leer
Volltextsuche
Sperrmüll Online
© Abfallwirtschaftsbetrieb  
Seiteninhalt

Sperrmüll- und Elektrogeräteentsorgung Abholung kostenpflichtig seit 2021

Die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten ist seit dem 01.01.2021 für Privathaushalte kostenpflichtig.

Hinweise:

Ansicht einer 5 cbm Sperrmüllabfuhr hier.

Visualisierung 5 cbm Sperrmüll

Kostenpflichtige Sperrmüllanträge:

1. Normal-Abfuhr (klicken Sie hier)   bis 5 cbm 35,00€

Normal-Abfuhr - nach Zahlungseingang  - der Abholungtermin wird Ihnen innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt

Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie die Rechnung per E-Mail.
Nachdem der fällige Betrag überwiesen worden ist, wird Ihnen der genaue Abfuhrtag innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt.

2. Sofort-Abfuhr (klicken Sie hier)   bis 5 cbm 95,00€

Sofort-Abfuhr - nach Zahlungseingang - der Abholungtermin wird Ihnen innerhalb von 5 Werktagen mitgeteilt


Rücknahmepflicht von Elektrogeräten

Hinweis: 

Tausch- und Verschenkbörse Landkreis Leer

Wenn Sie Gegenstände haben, die Sie nicht mehr benötigen und verschenken oder tauschen möchten, weil sie zu schade für den Abfall sind, dann haben Sie in der Tausch- u. Verschenkbörse dazu Gelegenheit. Sie können Ihre Angebote oder Gesuche direkt selbst eintragen (Veröffentlichung am nächsten Werktag für die Dauer von 4 Wochen) und auch selbst wieder löschen. Nicht alles muss zum Sperrmüll.

Tausch- und Verschenkbörse

Änderungen zum ElektroGesetz

Open Scope-Geräte:

Ein beleuchteter Spiegelschrank, höhenverstellbarer Schreibtisch, elektr. Fernsehsessel oder auch Schuhe mit Leuchtdioden: Diese Geräte sind vom Letztbesitzer nach dem Elektrogesetz zu entsorgen.

Passive Geräte:

Neuerdings (ab dem 1.5.2019) gehören auch Geräte zum Anwendungsbereich des ElektroG,  die Ströme lediglich durchleiten.  Dazu gehören: Steckdosen, Antennen, Stecker, Adapter, Schalter und Kabel mit Streckverbindungen aber keine Kabel als Meterware.

Hinweis zum Datenschutz:

Wenn Sie uns per Onlineformular den Sperrmüllantrag zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Antragsformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Siehe auch unsere Datenschutzerklärung für die Elektrogeräte- und Sperrmüllabfuhr

Die Anforderungskarten für die Sperrmüllabfuhr erhalten Sie

  • bei den Banken und Geldinstituten
  • bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
  • beim Abfallwirtschaftsbetrieb  

Elektrokleingeräte wie z.B. Fön, Wasserkocher oder Rasierer sowie Elektrogroßgeräte können Sie beim Entsorgungszentrum in Breinermoor, den Wertstoffhöfen und beim Abfallwirtschaftsbetrieb in Leer kostenlos entsorgen.

Behälter E-Geräte

Hier finden Sie weitere kostenlose Annahmestellen für Elektrogeräte in Ihrer Nähe.

In die Einwurföffnung der hier aufgestellten Sammelbehälter ( 28 cm x 18 cm) passen nur kleine Elektrogeräte.

Flyer-E-Schrott