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Sperrmüll Online
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Das gehört zum Sperrmüll...

Gegenstände, die wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die Abfallsäcke des Landkreis Leer passen wie zum Beispiel:

A. Sperrige Gegenstände ohne elektrische Geräte und Lampen:

  • Möbel, Möbelteile, Matratze, Lattenrost, Gartenmöbel  
  • Teppich- und Fußbodenbeläge (Laminat, Fußleisten, gebündelt) 
  • Küchenspüle, Gas-Herd, Heiz-Ofen (ohne Öl)
  • große Dekorationsartikel, Spiegel ohne Leuchtmittel
  • Innenrollos, herausnehmbare Fliegengitter mit Rahmen
  • Kleintierkäfig (für Innen)
  • Fahrrad, Kinderwagen, Kinderautositze, großes Kinderspielzeug
  • Gartengeräte

B. Sperrige, elektrisch betriebene Gegenstände:

  • Möbel, Möbelteile mit elektr. Geräten oder Antrieb und Lampen
  • Fernseher, Radios , Stereoanlagen
  • Küchenspüle, Herd, Mikrowelle, Kaffeevollautomat
  • Wasch-, Spülmaschine, Trockner, Schleuder
  • Badezimmerschränke mit fest verbauten Leuchten
  • Kühl- und Gefriergeräte, Ölradiatoren (Standheizkörper)
  • Rasenmäher elektrisch, Rasentrimmer, Hochdruckreiniger
  • Staubsauger
  • Stehlampen und große Deckenlampen 

C. Elektrokleingeräte

  • Kleine Tischlampe, Radio, Wecker
  • Kamera, Videogeräte, Abspielgeräte, Kopfhörer
  • Rasierer, Fön, Kaffeemaschine, Mixer
  • Computer, Drucker
  • Stecker, Steckdosen, Schalter und Kabel mit Steckverbindungen (keine Kabel als Meterware), Adapter
  • Schuhe mit Leuchtdioden, elektrisches Spielzeug

Alle 3 Gruppen sind getrennt voneinander bereitzustellen. Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m haben.

Die Sperrmüllteile sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr morgens gut sichtbar - wie angemeldet - und getrennt wie oben aufgeführt, an den Straßenrand zu stellen. Fußgänger und Straßenverkehr dürfen nicht behindert werden.

Nicht rechtzeitig zur Abholung bereitgestelltes Sperrgut wird nachträglich nicht mehr abgefahren und ist umgehend zu entfernen – ebenso liegengebliebene, nicht zum Sperrmüll gehörende Abfälle sowie Verunreinigungen.

Nachtspeicheröfen aus Privathaushalten können kostenlos im Entsorgungszentrum Breinermoor in  reißfester Folie (mind. 0,4 mm dick) verpackt angeliefert werden.

Änderungen nach dem  ElektroGesetz

Open Scope-Geräte:

Ein beleuchteter Spiegelschrank, höhenverstellbarer Schreibtisch, elektr. Fernsehsessel oder auch Schuhe mit Leuchtdioden: Diese Geräte sind vom Letztbesitzer nach dem Elektrogesetz zu entsorgen.

Passive Geräte:

Neuerdings (ab dem 1.5.2019) gehören auch Geräte zum Anwendungsbereich des ElektroG,  die Ströme lediglich durchleiten.  Dazu gehören: Steckdosen, Antennen, Stecker, Adapter, Schalter und Kabel mit Streckverbindungen aber keine Kabel als Meterware.