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Verpackungen Gewerbe

Verpackungsabfälle im Sinne der Verpackungsverordnung von 1998 sind :

Transportverpackungen

Diese sollen Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber (Handel) vor Schaden bewahren und die Transportsicherheit gewährleisten (z.B. Paletten, Schrumpfhauben, Styropor, Folien, Umreifungsbänder, Obstkisten, Mehlsäcke in der Bäckerei).

Verkaufsverpackungen

Sie dienen dem Transport zum Endverbraucher (z.B. Beutel, Folien, Plastikflaschen, Joghurtbecher, Margarinebecher ).

Umverpackungen

Das sind zusätzliche Verpackungen um die eigentliche Verkaufsverpackung unter anderem zu Werbezwecken oder um die Möglichkeit eines Diebstahls,  vor allem bei kleinen Waren, zu erschweren.

Entsorgung

Verpackungen, die einer gesetzlichen Rücknahmepflicht unterliegen, sind von der Abfallentsorgung durch den Landkreis Leer ausgeschlossen, soweit ein Rücknahmesystem besteht.

Verkaufsverpackungen (z.B. grüner Punkt) sind über die gelben Säcke zu entsorgen.

Transport- und Umverpackungen sind den zur Rücknahme Verpflichteten zu übergeben.