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Abfallwirtschaftskonzept 2017 - 2021
Gemäß § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, für ihr Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und dieses regelmäßig fortzuschreiben.
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