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Baustellenabfälle
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Baustellenabfälle

Die bei Abbruch, Neu- oder Umbau- und Renovierungsarbeiten anfallenden Bauabfälle sind bereits auf der Baustelle weitestgehend in die verwertbaren Stoffe Bauschutt, Metall, Holz und Transportverpackungsmaterial zu trennen und an Verwerter abzugeben. Die übrigen Bauabfälle sind als Restabfall zu entsorgen.

Durch die Trennung der Baustellenabfälle sparen Sie erhebliche Entsorgungskosten!

  • Für Bauschutt (Mauerbruch, Steine, Dachziegel, Fliesen pp.) stehen im Landkreis Leer mehrere Annahmestellen zur Verfügung.  
  • Nicht mehr verwertbare Baustellenabfälle wie z.B. Türen, Fenster, Dämmplatten, Gipsplatten, Wandputz und Ähnliches sind im Entsorgungszentrum Breinermoor gegen Entgelt abzugeben.  Privathaushalte können diese auch bei den Wertstoffhöfen entsorgen.
  • Bei der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sind besondere Maßnahmen zu beachten: privat oder gewerblich
  • Verpackungsfolien, Kartonagen, Einwegpaletten, Fässer, Kanister, Dosen, Eimer, Beutel, Kartuschen oder Umreifungsbänder gehören nicht in den Abfall. Diese sind einer Verwertung zuzuführen.
  • Baustyropor gehört nicht zu den Verpackungen und muss daher als Restabfall entsorgt werden.

Für Verpackungsmaterialien gibt es verschiedene Rücknahmesysteme.

  • Geben Sie Transportverpackungen von Baumaterialien gemäß der Verpackungsverordnung an den Hersteller oder Vertreiber zurück oder nutzen Sie die Abgabemöglichkeit über Entsorgungsfirmen. 
  • Leere Verpackungen und Gebinde mit dem Grünen Punkt können Sie über die Gelben Säcke entsorgen.

Asbesthaltige Abfälle

Für die gewerbliche Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, z.B. Eternitplatten oder schadstoffbelasteter Bauabfälle bedarf es der Zustimmung weiterer Behörden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Leer. 

Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat ein Merkblatt zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle herausgegeben.

Kontakt

Friesenstraße 33/35
26789 Leer
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Telefon:0800 92524-23
Fax:0491 92524-80
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